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Sturz im Home-Office - Arbeitsunfall?
12.10.2016

Ganz so einfach ist es nicht.

Arbeitsunfall

Ist es ein Arbeitsunfall oder nicht, wer zahlt? Wenn ja ist die gesetzliche Unfallversicherung des Unternehmens, die Berufsgenossenschaft, für die Heilbehandlungskosten zuständig. Wer entscheidet ob es ein Arbeitsunfall ist? Erstmal wird die Berufsgenossenschaft entscheiden, ob ein Arbeitsunfall anerkannt wird oder nicht. Ist der Arbeitgeber nicht einverstanden, hat er die Möglichkeit zu klagen. Ob die Klage von Erfolg gekrönt ist, entscheidet das Gericht.

Im vorliegenden Fall (Quelle ARAG), stürzte eine Frau. Sie arbeitete im Dachgeschoss ihrer Wohnung im Home-Office. Auf dem Weg vom Office in die Küche, rutsche die Frau aus und brach sich den Fuß.

Es kam zu einer Klage, da die Berufsgenossenschaft keinen Arbeitsunfall erkennen wollte. Nach einigen juristischen Auseinandersetzungen unterlag die Frau und verlor den Rechtsstreit.

Die Begründung (Zitat ARAG):Die Richter waren der Ansicht, dass das Wasserholen im Home-Office, wo Arbeitnehmer keinen betrieblichen Zwängen und Vorgaben unterliegen, in den persönlichen Lebensbereich gehört und damit eine typisch eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist.“

Man kann Arbeitgebern nicht die Verantwortung für Risiken in einer privaten Wohnung übertragen (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 5/15). Abschließend weisen die ARAG-Experten allerdings darauf hin, dass der erste Weg am Morgen zum Arbeitszimmer, also ins Home-Office, trotzdem unfallversichert sein kann.

Mehr zum Thema Home-Office:
Home-Office: Rechte und Pflichten beim Arbeiten von zu Hause (ARAG) 

 
 

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