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Auf Risiko gehen oder Selbstanzeige?
29.09.2016

Schwarzgeld

Gesetz Schwarzgeld SelbstanzeigePlagt das Gewissen oder doch eher die Angst entdeckt zu werden? Wie auch immer, wenn Sie diese Situation beenden wollen, sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Eine Selbstanzeige alleine löst nicht alle Probleme in Wohlgefallen auf. Wer mit dem Gedanken spielt eine Selbstanzeige zu stellen, sollte unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen.

Die „GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater“ hierzu: „Der Druck auf Steuersünder wächst kontinuierlich. Ehemalige Steueroasen verabschieden sich nach und nach vom Bankgeheimnis. Die internationale Kooperationsbereitschaft nimmt zu und 2017 wird mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten begonnen. Mehr als 100 Staaten wollen sich inzwischen an dem Abkommen beteiligen. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten werden mehr und mehr zur Belastung.“

Der Gesetzgeber hat bewusst die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige offengehalten. Allerdings ist es keinesfalls einfach die Selbstanzeige so zu verfassen, dass diese auch wirklich strafbefreiend wirkt. Hier sind die Anforderungen noch erhöht worden. So muss die Selbstanzeige gestellt werden, bevor die Steuerhinterziehung von den Behörden aufgedeckt wurde. Sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein.

Wer ist in der Lage alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre gegenüber dem Finanzamt zu offenbaren? Es gibt noch andere Stolperfallen zu überwinden. Es wird dringend abgeraten das auf eigene Faust zu versuchen, Fehler sind laut Rechtsanwälte und Steuerberater vorprogrammiert.

Sollte die Selbstanzeige durch Fehler misslingen, droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Mehr hierzu unter:

www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeig...

 
 

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